Verlängerung des Jagdscheins weiterhin per Post erwünscht

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Zum Ende des Jagdjahres gehen im Landratsamt Aschaffenburg mehrere Hundert Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins ein.

Jedoch sollen die persönlichen Kontakte im Landratsamt Aschaffenburg auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie weiter beschränkt werden, daher ist auch weiterhin eine Verlängerung des Jagdscheins per Post erwünscht.Den Antrag auf Verlängerung oder Erteilung des Jagdscheines steht unter www.landkreis-aschaffenburg.de/service/formulare/jagdrecht/ zum Download zur Verfügung.

Dem Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines sind der Jagdschein und die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht Versicherungsschein) beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird zudem ein Passbild benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung eines Jagdscheins ist ebenfalls die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung, ein Passfoto sowie das Prüfungszeugnis vorzulegen. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden anschließend samt Rechnung per Einschreiben zurückgesandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreichung der entsprechenden Anträge frühestens Mitte Februar erfolgen soll, da zu diesem Zeitpunkt die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen sein wird.

Der Antrag auf Verlängerung oder Erteilung des Jagdscheins kann an folgende Adresse gesendet werden:

Landratsamt Aschaffenburg, Untere Jagdbehörde, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg

Weitere Informationen:
Untere Jagdbehörde
Landratsamt Aschaffenburg
Tel. 06021/394-246 bzw. -247
www.landkreis-aschaffenburg.de


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