Verkehrsminister Bernreiter: "Deutschland-tempo endlich auf die Schiene bringen!"

  • Konzentration auf Hochleistungskorridore bedroht wichtige Projekte in Bayern

  • Fehlende Investitionen in Digitalisierung des Zugverkehrs

  • Bayern für Vermittlungsausschuss des Bundesrats

Der Freistaat Bayern hat seine Kritik an der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes noch einmal bekräftigt und heute im Bundesrat für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt: „Das Gesetz ist dringend notwendig, um das marode Schienennetz in Deutschland auf Vordermann zu bringen. Aber in dieser Form ist es unbrauchbar, da wichtige Themen ausgeklammert werden. Deshalb müssen hier unbedingt Nachbesserungen her, und zwar grundlegender Art“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Konkret kritisiert Bernreiter, dass sich der Bund beim Ausbau und der Sanierung von Bahnstrecken künftig vor allem auf Hochleistungskorridore konzentrieren will: „Dabei besteht die Gefahr, dass andere wichtige Projekte, wie etwa die Franken-Sachsen-Magistrale, der Brenner-Nordzulauf, die Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing, die Strecke Ulm – Augsburg oder die Elektrifizierung der Strecke Regensburg – Hof hinten runterfallen. Wir brauchen einen Booster für das gesamte Schienennetz, und nicht nur für die Hauptstrecken.“ Die Kritikpunkte müssten nun im Vermittlungssauschuss zügig geklärt werden, damit das Gesetz zeitnah in Kraft treten könne. „Wegen Reibereien in der Ampel ist das Ganze ohnehin schon ein Ewigkeitswerk. Die Bundesregierung soll nicht immer nur vom Deutschlandtempo reden, sondern es auch auf die Schiene bringen“, fordert der Minister. „Mir ist wichtig, dass die Fahrgäste einen zuverlässigen Schienenersatzverkehr bekommen! Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Länder abgewälzt werden.“

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das Schienennetz des Bundes. Mit der aktuellen Novelle sollen Hemmnisse beim Ausbau des Schienennetzes beseitigt werden. Neben konkreten Neu- und Ausbauplänen, für die höchstwahrscheinlich durch die im Gesetz vorgesehene Priorisierung der Hochleistungskorridore nicht mehr genügend Mittel bereitgestellt werden können, ist allerdings eine generelle Unklarheit bei der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der kommenden Jahre zu beobachten. Dies betreffe unter anderem die Umstellung auf das europäische einheitliche Zugsicherungssystem ETCS, kritisiert Bernreiter: „Der Freistaat muss zahlreiche Nahverkehrsfahrzeuge entsprechend umrüsten, beziehungsweise Neufahrzeuge mit ETCS-bestellen. Das geht nicht ohne Förderung durch den Bund. Bislang ist das im Gesetz nicht enthalten.“

Ebenso fehlt die Grundlage für die Finanzierung von Ersatz- und Umleiterverkehren, die im Zuge der geplanten Generalsanierung der Hochleistungskorridore notwendig werden. „Wenn der Bund wichtige Hauptstrecken über Monate sperren lässt, dürfen die Kosten für Schienenersatzverkehre und großräumige Umleitungen nicht Ländern und Bahnunternehmen aufgebürdet werden“, so Bernreiter. „Wir stehen bei Sanierung und Ausbau des Schienennetzes und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehres vor gewaltigen Herausforderungen. Der Bund darf die Länder dabei nicht alleine lassen.“ Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte im Juni 2023 den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen und ihn in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hatte im September vergangenen Jahres zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Die Bundesregierung hatte die Änderung des Gesetzesentwurfes überwiegend abgelehnt. Im Februar 2024 beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition und der Gruppe Die Linke. An diesem Freitag, 22. März, verwies der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

Foto: Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat heute im Bundesrat Nachbesserungen beim Bundesschienenwegeausbaugesetz gefordert.

Quelle: Henning Schacht/Bayerische Staatskanzlei

 


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