Walzverbot von Grünlandflächen beginnt später

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Durch die Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ wurde zum Schutz von Wiesenbrütern seit dem Jahr 2020 in Bayern für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März eingeführt. Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass eine durch Frost abgehobene Grasnarbe wieder Anschluss zum Boden erlangt und die Wurzelbildung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein.

Nur dann kann die erwünschte Wirkung erreicht werden, ohne dass Fahrspuren die spätere Nutzung erschweren. Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen.

Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken für den Landkreis Aschaffenburg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2024.

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März 2024 wird am 14. März 2024 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht. Das Sonderamtsblatt kann nach seiner Veröffentlichung online eingesehen werden unter: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/252467/253205/leistung/leistung_63456/index.html

 


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