Auch den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken sowie den sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren. Der Tag der Arbeit ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten gefeiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland. Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2023/081/index.html abrufen.