Bund fördert Biotop um den Christnersee in Kahl

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Der Bund unterstützt die Aufwertung des Biotops um den Christnersee in Kahl a. Main mit 552.000 Tsd. Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heute entschieden. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Fördermaßnahme zum Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“.

Mit dem Programm sollen ländlich geprägte Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. Es wird eine Aufwertung von Biotopen, bilanziert gemäß Biotoptypenwert der Bundeskompensationsverordnung (BKompV), auf möglichst großen nicht wirtschaftlich genutzten kommunalen Flächen angestrebt.

Die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz (CSU) dazu: "Ich freue mich, dass der Bund mit Kahl a. Main erneut eine Gemeinde aus dem Wahlkreis unterstützt. Damit kommen Bundesmittel direkt in unserer Region an und tragen dazu bei, unsere Kommunen noch lebenswerter zu machen und besser für die Herausforderungen des Klimawandels zu schützen. Es ist toll, dass Kahl a. Main damit nach 2020 erneut von einem Klimaprogramm des Bundes profitiert. Denn der Bund unterstützt die Gemeinde Kahl auch bei der Aufwertung der Kahlauen mit knapp 600.000 Euro. Dafür hatte ich mich 2020 eingesetzt."

Hintergrund: Bereits 2020 hatte Kahl a. Main von einem Sonderprogramm des Bundes profitiert und für die Aufwertung der Kahlauen 594.000 Euro Förderung im Rahmen des 2020 aufgelegten Sonderprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen erhalten. Die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz hatte sich damals intensiv für die Berücksichtigung eingesetzt.

Das vom BMUV 2023 aufgelegte Programm „Fördermaßnahme zum Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“. Mit dem Programm sollen ländlich geprägte Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. Es wird eine Aufwertung von Biotopen, bilanziert gemäß Biotoptypenwert der Bundeskompensationsverordnung (BKompV), auf möglichst großen nicht wirtschaftlich genutzten kommunalen Flächen angestrebt. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer anteiligen Förderung gewährt.

Mehr Informationen erhalten Sie über die Seite des Projektträgers „ZUG“: https://www.z-u-g.org/ank-lk/


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