Bischof verbietet Ruhestandspriester Ausübung priesterlicher Dienste

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Bischof Dr. Franz Jung hat einem Ruhestandspriester der Diözese Würzburg wegen des Mangels an erforderlicher Empathie im Gespräch mit einer Opferangehörigen und im Hinblick auf dessen früheres Verhalten mit sofortiger Wirkung die Ausübung priesterlicher Dienste verboten. Der Priester war bereits 2011 von seinen Aufgaben im Bereich der Diözese Würzburg entbunden und in den Ruhestand versetzt worden.

Damals hatte er eingestanden, dass er Anfang der 1980er Jahre sexuelle Kontakte zu einer noch jugendlichen Person hatte. In einer Pressemeldung des Bischöflichen Ordinariats vom 18. Dezember 2011 erklärte der Ordinarius für Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg, Professor Dr. Klaus Laubenthal, der zugleich Ansprechpartner in der Diözese Würzburg für Opfer sexuellen Missbrauchs war: "Da die Vorwürfe knapp 30 Jahre zurückliegen, sind sie im strafrechtlichen Sinne verjährt.“

Dies stellte auch später die Staatsanwaltschaft fest. Die Glaubenskongregation in Rom hatte dies für das kirchliche Strafrecht ebenfalls so entschieden. Seit Januar 2018 nahm der Priester mit eingeschränkter Erlaubnis Aushilfen wahr, wenn er angefragt wurde. Für den damaligen Ständigen Vertreter des Diözesanadministrators, Thomas Keßler, war diese von ihm getroffene Entscheidung falsch. „Dafür bitte ich um Entschuldigung“, sagte Keßler.


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