Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme sollte der Beschuldigte bezüglich des Tatvorwurfs vernommen werden. Der 40 jährige Mann, welcher offensichtlich deutlich alkoholisiert war, zeigte sich aggressiv und beleidigte die eingesetzten Beamten.
Aufgrund seines Verhaltens sollte der Mann in Sicherheitsgewahrsam genommen werden. Mit Hilfe einer weiteren Streifenbesatzung konnte die Gewahrsamnahme, trotz erheblichem Widerstand des Mannes, vollzogen werden. Auch hierbei wurden die Beamten weiterhin beleidigt.
Durch einen Richter wurde eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Mann wird jetzt wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, sowie Sachbeschädigung ermittelt.