Schlüsselzuweisungen im Jahr 2022 in Höhe von 4 Mrd. €
Die Kommunen können die Schlüsselzuweisungen frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies stärkt die Eigenverantwortung und Selbstverwaltung. Staatssekretärin Stolz: „Trotz massiv sinkender Steuereinnahmen hält sich der Finanzausgleich mit insgesamt mehr als 10,5 Milliarden € auch im kommenden Jahr auf einem Spitzenniveau. Das sind rund 245 Mio. € mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen einmalig zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von 400 Mio. €.“ Sie ergänzt: „Der Freistaat hat sich frühzeitig beim Bund eingesetzt, dass die Regelung des Jahres 2020 auch im Jahr 2021 fortgesetzt wird, da die Gewerbesteuer zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist. Leider ist der Bund dieser Forderung nicht gefolgt.“ Sie ergänzt: „Wir lassen jedoch unsere Kommunen in dieser schwierigen Zeit nicht in Stich, da eine stabile Kommunalfinanzierung eines der wichtigsten Bausteine für den Weg aus der Krise ist. Daher hat sich der Freistaat entschieden selbst einen Gewerbesteuerausgleich in Höhe von 330 Mio. € aufzulegen und diesen pauschal zuzuweisen.“ Die Gewerbesteuerkompensation wird aus dem Sonderfond Corona-Pandemie finanziert.
Die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Aschaffenburg und die kreisangehörigen Städte erhalten zusammen rund 80,1 Mio €
Staatssekretärin Anna Stolz freut sich, dass die Stadt Aschaffenburg eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 21.308.932 € und der Landkreis Aschaffenburg eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 28.384.204 € erhält. Hinzukommt noch eine Schlüsselzuweisung für die kreisangehörigen Städte in Höhe von 30.423.228 €. „Mit dem kommunalen Finanzausgleich 2022 sendet der Freistaat Bayern ein starkes Signal und schafft die Voraussetzungen dafür, dass die bayerischen Kommunen auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen und kraftvoll in die Zukunft investieren können“, so Staatssekretärin Anna Stolz nach Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen. Sie ergänzt: „Die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke können sich auf den Freistaat auch in den aktuell extrem schwierigen Zeiten verlassen.“