Die betreffenden Kryptowerte konnten in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren der ZIT bei drei Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt werden, die im Juli dieses Jahres wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Im Rahmen der Hauptverhandlung hatten die Täter auf die Herausgabe der verschiedenen Währungen verzichtet, wodurch diese in das Eigentum des Landes Hessen übergingen.
Grundlage für die Verwertung ist eine im Dezember dieses Jahres durch die ZIT für das Land Hessen mit dem Bankhaus Scheich geschlossene langfristige Rahmenvereinbarung, auf Basis derer auch zukünftige Verwertungen beschlagnahmter Kryptowerte erfolgen sollen. Damit hat das Land Hessen die Voraussetzungen für eine marktgerechte und finanzmarktregulierte Verwertung von Kryptowährungen durch ein hochspezialisiertes sowie in Hessen ansässiges Unternehmen geschaffen. Beide Parteien sind sich darin einig, dass sie eine in Deutschland bislang einzigartige, professionelle und rechtssichere Lösung entwickelt haben, um Kryptovermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen.
Bei den Rahmenvertragsverhandlungen wurde die ZIT von der ebenfalls in Frankfurt am Main ansässigen Steuer- und Wirtschaftsrechtskanzlei YPOG beraten und unterstützt.