vbw begrüßt Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes

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 Anlässlich des Inkrafttretens des Teilhabestärkungsgesetzes verweist die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. auf die Notwendigkeit der verbesserten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung im Sinne der Fachkräftesicherung.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. „Mit Überwindung der Corona-Pandemie und einem guten Arbeitsmarkt gilt es deshalb umso mehr, wieder an die Integrationserfolge der Vergangenheit anzuknüpfen“, betonte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Nach Einschätzung der vbw kann das Teilhabestärkungsgesetz hierzu einen Beitrag leisten.

So werden beispielsweise einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber eingeführt, die eigeninitiativ auf Betriebe zugehen und sie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren, beraten und unterstützen. Diese „Lotsen“ sollen ein flächendeckendes, trägerunabhängiges Netzwerk bilden. Zudem wurde das Ausbildungsbudget nun auf Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt ausgeweitet. Hier ist nun die volle Ausbildungsvergütung erstattungsfähig. Die vbw bewertet diese Neuerungen auf Bundesebene positiv: „Insbesondere die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber können zur Stärkung der Inklusion beitragen und sich so positiv für Arbeitssuchende und Arbeitgeber erweisen“, erklärt Brossardt.


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