Trotz des Unfalls fuhr der junge Mann weiter und kümmerte sich nicht weiter um die Schadensregulierung. Da das Kennzeichen des im hessischen Linsengericht wohnhaften Mannes bekannt war, überprüfte eine Streife der Polizei Gelnhausen die Wohnanschrift. Dort trafen die Beamten den möglichen Unfallverursacher schlafend an. Bei der Klärung des Sachverhaltes stellten die Ordnungshüter Alkoholgeruch bei dem 20-Jährigen fest und führten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 0,41 mg/l. Für den jungen Mann hatte dies die Sicherstellung des Führerscheins und die Durchführung einer Blutentnahme zur Folge.
Der angerichtete Schaden an einem geparkten VW und BMW dürfte sich auf rund 2.500 Euro belaufen. Die Polizei Alzenau ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernen vom Unfallort.