Das Bundeskartellamt in Bonn hat dem Strom- und Gasversorgungsunternehmen Mainova AG, Frankfurt am Main, den Erwerb einer 17,5%igen Beteiligung an der Energietochter der Stadtwerke Aschaffenburg, der Aschaffenburger Versorgungs GmbH, untersagt. Die Prüfung des Vorhabens habe ergeben, dass die beabsichtigte Beteiligung regional und lokal die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Gas erwarten lasse.
Bundeskartellamt untersagt Beteiligung von Mainova an Stadtwerken Aschaffenburg
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