Bundeskartellamt untersagt Beteiligung von Mainova an Stadtwerken Aschaffenburg

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Das Bundeskartellamt in Bonn hat dem Strom- und Gasversorgungsunternehmen Mainova AG, Frankfurt am Main, den Erwerb einer 17,5%igen Beteiligung an der Energietochter der Stadtwerke Aschaffenburg, der Aschaffenburger Versorgungs GmbH, untersagt. Die Prüfung des Vorhabens habe ergeben, dass die beabsichtigte Beteiligung regional und lokal die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Gas er­warten lasse.

Im Einzelnen seien die Märkte für die Belieferung von Gasweiterverteilern und die Belieferung von Gaskleinkunden betroffen.

Eine weitere Verstärkung der Marktbeherrschung wird nach Einschätzung von Kartell­amtspräsident Ulf Böge die Verhaltensspielräume der Unternehmen und damit nicht zuletzt auch den Preissetzungsspielraum zu Lasten der Verbraucher ausweiten. Die ausgesprochene Untersagung bezeichnete er als „konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten, um weiteren Marktverschließungseffekten entgegenzuwirken. Marktverschließungseffekte können auch von Beteiligungen ausgehen, die deutlich unter der 25%-Schwelle liegen.“

Böge weiter: „Im Gasbereich, der nach wie vor von unterdurchschnittlich entwickeltem Durchleitungswettbewerb geprägt ist, grenzt das Bundeskartellamt die Märkte noch regional, nach der Reichweite eines Leitungsnetzes ab. Damit haben in der Regel auch regionale Unternehmen wie die Mainova eine marktbeherrschende Stellung inne, die durch eine Beteiligung an einem Stadtwerke-Kunden verstärkt wird.“


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