Vereinspauschale 2023

Unternehmen
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Auch für das Kalenderjahr 2023 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2023 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen im Original oder ergänzt mit der Erklärung zur Einreichung von Lizenzen) und unterschrieben, bis spätestens 1. März 2023 (Datum des Poststempels) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist. Alternativ ist erstmalig ab diesem Jahr auch die Online-Antragstellung im Bayernportal möglich. Alle Neuerungen und Informationen zu den am 1. Januar 2023 neu in Kraft getretenen Sportförderrichtlinien sowie die aktualisierten Antragsformulare sind unter https://www.landkreis-aschaffenburg.de/service/formulare/bildungkultur/#Vereinspauschale zu finden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Tel.-Nr.: 06021/394-291 und -293 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht hinterlassen werden, in welcher um Rückruf gebeten wird.

Bildunterschrift: QR-Code zu den Antragsformularen


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!