Bistum hebt Coronabeschränkungen für öffentliche Gottesdienste auf

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Nachdem die bayerische Staatsregierung mittlerweile nur noch grundlegende Schutzmaßnahmen zum Schutz vor Coronainfektionen als notwendig ansieht, werden auch im Bistum Würzburg die letzten Schutzmaßnahmen für die gottesdienstlichen Feiern aufgehoben. Grund dafür ist die Einschätzung führender Virologen, dass sich die Coronapandemie zur Endemie gewandelt hat. Mehr als zweieinhalb Jahre sei man vielen Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus unterworfen gewesen.

„Nun bitte ich darum, die Gläubigen in ihrer aktiven Teilnahme an der Liturgie neu zu bestärken“, schreibt Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran in seinem am Montag, 21. November, veröffentlichten Dekret. „Es gilt: Wir kehren schrittweise in die Normalität zurück.“ Die neuen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste gelten ab Samstag, 26. November.

Die Gemeinschaft beim Gottesdienst der Gemeinde, das Mitbeten, das Antworten im dialogischen Geschehen des liturgischen Feierns, das Mitsingen und die Übernahme liturgischer Dienste müssten mancherorts wieder neu entdeckt werden. „Dies bedarf vieler Initiativen, manchmal auch vor und in der Liturgie durch klärende Worte.“ Der Generalvikar bittet die Priester und Diakone, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Engagierten, die Gemeinden wieder an die Normalität heranzuführen. „So manche Angst muss überwunden und der Sinn des gemeinsamen Handelns neu erschlossen werden.“ Als Beispiele nennt er die Kelchkommunion, die Riten am Grab oder das Bekreuzigen mit Weihwasser beim Betreten und Verlassen der Kirche. „Alle sind eingeladen, die Fülle unserer so wertvollen Riten wieder neu zu erleben.“

Zugleich appelliert er an die Menschen, die Infektionsgefahr bei Erkrankung ernst zu nehmen und eigenverantwortlich zu handeln. So sind etwa Gottesdienstteilnehmende, welche sich infiziert haben, verpflichtet, während der Feier mindestens eine medizinische Maske zu tragen und einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen einzuhalten. Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, wird empfohlen, auf die Teilnahme am Gottesdienst zu verzichten.

Gleichzeitig ende die Aussetzung der Sonntagspflicht während der Coronapandemie. „Nehmen wir dies zum Anlass, das Gebot zur Heiligung des Sonntags zum Thema zu machen und das gottesdienstliche Leben und den liturgischen Vollzug in den Blick zu nehmen“, schreibt der Generalvikar. Gerade im Advent seien viele Menschen ansprechbar für Gottesdienste: „Laden wir sie ein! So können wir zu Beginn des neuen Kirchenjahres wirklich neu beginnen, so kann eine neue Qualität gottesdienstlichen Miteinanders wachsen. Für die vor uns liegende Adventszeit wünsche ich Ihnen und Ihren Gemeinden alles Gute und Gottes Segen und verbinde dies bewusst mit meinem Dank für Ihr unermüdliches Wirken zum Heil der Menschen.“


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