Holetschek betonte: „Der Bundesgesundheitsminister und die gesamte Bundesregierung können sich nicht länger wegducken: Nötig ist endlich eine nachhaltige und generationengerechte Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Meine Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Bayerische Staatsregierung trägt ihren Teil zur Entlastung der Pflegebedürftigen bei. Als einziges Land haben wir ein Landespflegegeld, über das Pflegebedürftige frei verfügen können. Mit unserem staatlichen Investitionsprogramm unterstützen wir die Schaffung von Pflegeinfrastruktur. Die von den Pflegebedürftigen in der Eigenbeteiligung zu tragenden Investitionskosten sind die niedrigsten im Vergleich der westdeutschen Länder.“
Der Minister erläuterte: „Mithilfe der Investitionskostenförderung ‚Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR‘ fördert der Freistaat Bayern seit 2020 die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze. In den drei Programmjahren konnten mit knapp 200 Millionen Euro über 4.000 Pflegeplätze gefördert werden. Wir haben unser erfolgreiches Förderprogramm in den vergangenen Monaten überarbeitet und bis zum Jahr 2026 verlängert.“
Die Pflegevergütung in der stationären Pflege setzt sich zusammen aus dem einrichtungsbezogenen Eigenanteil für pflegerische und betreuende Leistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem Fixbetrag sowie Zuschüssen, die nach Aufenthaltsdauer variieren, an dem einrichtungsbezogenen Eigenanteil.
Nach den Erhebungen des Verbands der Ersatzkassen (VdeK) betrug die durchschnittliche Eigenbeteiligung am 1. Januar 2023 in Bayern 2.394 Euro. Bayern liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt von 2.468 Euro. Vom Eigenanteil entfielen in Bayern 417 Euro auf die Investitionskosten, die ausschließlich durch die Pflegebedürftigen zu tragen sind (Bund: 472 Euro).