Mutter getötet: Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten für Tochter

Landkreis Miltenberg
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Die Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg hat im Strafverfahren wegen der Tötung ihrer 82-jährigen Mutter die 58-jährige Angeklagte wegen Totschlags in einem minder schweren Fall gem. §§ 212 Abs. 1, 213 Alt. 2, 21 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass die Angeklagte, die ihre psychisch erkrankte Mutter bereits als Heranwachsende bis zur Tat über Jahrzehnte hinweg aufopferungsvoll gepflegt hat, ihre Mutter im Landkreis Miltenberg am Morgen des 15.08.2022 mit zahlreichen Schlägen mit einer Flasche und Messerstichen umbrachte und anschließend versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen.

Die Angeklagte hat ihre Täterschaft eingeräumt. Die Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg geht aufgrund der Einlassung der Angeklagten, der Spurenlage, der Aussagen der vernommenen Zeugen und dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Volz davon aus, dass es sich bei der Tat um eine Affekttat handelte und die Angeklagte in ihrer Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt in erheblichem Maße eingeschränkt war.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Angeklagte wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freihheitsstrafe von 4 Jahren 10 Monaten zu verurteilen. Der Verteidiger der Angeklagten hat beantragt, die Angeklagte wegen aufgehobener Steuerungsfähigkeit im Tatzeitpunkt freizusprechen. Hilfsweise beantragte die Verteidigung, die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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