„Rund 73.000 Anträge gingen bis heute elektronisch ein. Dies beweist eindrucksvoll, dass die Bürgerinnen und Bürger die Energiewende mitgestalten wollen. Unser Programm hat Vorbildcharakter für ganz Deutschland“, erklärte Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Die elektronische Antragsplattform wird Anfang Februar wieder für neue Anträge freigeschaltet und von Monatskontingenten auf ein Jahreskontingent umgestellt.

„Wir wollen weiterhin möglichst alle Anträge bewilligen“, erklärte der Staatsminister. Daher werden die Förderbedingungen der großen Nachfrage angepasst: Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage), für die dann ein Förderbetrag von 500 Euro gewährt wird. Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 Euro. "Da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin lohnen“, stellte Staatsminister Aiwanger fest. Aiwanger wünscht sich von der Bundesregierung, dass ein vergleichbares Programm bundesweit aufgelegt wird. Er werde hierzu auf den neuen Bundeswirtschaftsminister Habeck zugehen, so Aiwanger. Dadurch könnte das bayerische Programm auf das Bundesprogramm umgestellt werden.

Die formale Anpassung der Förderrichtlinien kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 01.02.2022 sind daher die auf der  Antragsplattform und im aktualisierten Merkblatt S vom 1.02.2022 genannten Förderkonditionen.

Hier geht es zum Förderprogramm: www.energiebonus.bayern


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