Obwohl beide Außenspiegel zu Bruch gingen, setzte die Seniorin ihre Fahrt unbeirrt fort. Ihr Sohn meldete den Unfall zwar eine halbe Stunde später der Polizei, konnte damit aber Ermittlungen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen seine Mutter nicht mehr verhindern. Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, bei einem Unfall anzuhalten und am Unfallort zu bleiben, bis der Geschädigte des Unfalls informiert werden konnte. Sollte auch nach einer angemessenen Wartezeit kein Geschädigter ausfindig gemacht werden können, ist die Polizei zu verständigen.  


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