Tod eines 5-Jährigen bei Badeunfall: Obduktion angeordnet

Haibach
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Wie bereits berichtet, ist es am Freitag, 28. April, im örtlichen Hallenbad in Haibach während eines Schwimmkurses zu einem tödlichen Badeunfall gekommen. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft werden mit Hochdruck geführt. Eine Obduktion wurde angeordnet.

Nachdem das Kind am 05. Mai in der Klinik verstorben ist, ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in der Folge nun wegen fahrlässiger Tötung. Untersucht wird, wer Aufsichtspflichten innehatte. Gegen eine Person wurde bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob diese Pflichten verletzt hat und dies den Tod des Kindes zur Folge hatte.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg von dem zuständigen Ermittlungsrichter eine rechtsmedizinische Untersuchung des verstorbenen Jungen angeordnet. Ziel der Ermittlungsbehörden ist es den Geschehensablauf auch über Zeugenvernehmungen rekonstruieren zu können.

 


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